Bundestag streicht umstrittenen Paragrafen 219a
Seit Jahren wird über den umstrittenen Paragrafen 219a diskutiert, der es Ärztinnen und Ärzten verbietet, ausführlich über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren. Heute hat der Bundestag für die Abschaffung dieses Paragrafen gestimmt, damit wird den Medizinern nun ein Informationsrecht zugestanden. Was das konkret in der Praxis bedeutet und was das für jene Ärztinnen und Ärzte heißt, die in der Vergangenheit wegen Verstößen gegen 219a verurteilt wurden - das und vieles mehr erläutern wir in der heutigen Ausgabe.