Die Stechuhr kommt zurück an den Arbeitsplatz
Im Schatten von anderen großen und wichtigen Themen, ist das spektakuläre Urteil des Bundesarbeitsgerichts in dieser Woche fast schon untergegangen: Die Stechuhr kommt zurück an den Arbeitsplatz! Arbeitgeber sollen die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten künftig ganz genau erfassen. Aber gilt das wirklich für alle Firmen? Wo gibt es Ausnahmen? Und wie läuft das mit Home Office, das auch nach der Pandemie weiterhin viele Beschäftigte nutzen? In dieser Ausgabe klären wir die wichtigsten Fragen!
Unsere weiteren Themen:
- Erst Corona, dann Dürre: Wie geht es der Feuerwerk-Branche nach drei schweren Jahren?
- Besondere Auszeichnung: 60 Helferinnen und Helfer erhalten „Fluthilfe-Medaille“ des Landes
- Filmreife Idee: Frau aus Mainz deckt mit einem Teddybär Reihe von Diebstählen auf
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